Grundregel
Der Strassenbahn ist das Geleise freizugeben und der Vortritt zu lassen. Wenn keine Strassenbahn herannaht, dürfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum benützen.
Das Tram hat auf seinem Geleise Vortritt – ausser es kommt von einer Nebenstrasse auf eine Hauptstrasse. Es gehört damit zu den besonderen Vortrittsfällen, die dem Rechtsvortritt vorgehen.
Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Strassenbahngeleise und nicht näher als 1,50 m neben der nächsten Schiene halten. Beim Warten hinter der stillstehenden Strassenbahn ist ein Abstand von wenigstens 2 m frei zu lassen.
Bei Haltestellen ohne Schutzinsel müssen Fahrzeuge halten, bis Fahrgäste die Fahrbahn geräumt haben