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Theorie Führerprüfung Schweiz · SVG / VRV

Rechtsvortritt

Der Rechtsvortritt ist die Grundregel auf nicht-signalisierten Kreuzungen zwischen gleichwertigen Strassen in der Schweiz.

Grundregel Rechtsvortritt

An nicht signalisierten Verzweigungen – also Kreuzungen, Gabelungen und Einmündungen – hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Diese Regel gilt auf allen Kreuzungen ohne andere Regelung.

Sie gilt auf gleichwertigen Nebenstrassen und ebenso in Tempo-30-Zonen. Auf Hauptstrassen gilt der Vortritt dagegen aufgrund der Hauptstrassen-Signalisation: Fahrzeuge auf der gekennzeichneten Hauptstrasse haben Vortritt – auch wenn sie von links kommen.

Der Rechtsvortritt steht in der Rangordnung der Vortrittsregeln zuunterst: Polizei, Lichtsignale, Signale und Markierungen gehen ihm allesamt vor.

Rechtsvortritt Schweiz – Beispiel Kreuzung

Auf Nebenstrassen ohne Signalisation gilt der Rechtsvortritt

Ausnahmen vom Rechtsvortritt

Der Rechtsvortritt ist aufgehoben bei:

  • Signalisierten Hauptstrassen (das Signal «Hauptstrasse» hebt den Rechtsvortritt auf)

  • Signalen «Stop» oder «Kein Vortritt»

  • Verkehrsregelung durch Lichtsignale oder Polizei

Einfahrten und Zufahrten

Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren – unabhängig vom Rechtsvortritt.

Ist die Stelle unübersichtlich, muss der Fahrzeugführer anhalten; wenn nötig, muss er eine Hilfsperson beiziehen.

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