Der Rechtsvortritt ist die Grundregel auf nicht-signalisierten Kreuzungen zwischen gleichwertigen Strassen in der Schweiz.
Grundregel Rechtsvortritt
An nicht signalisierten Verzweigungen – also Kreuzungen, Gabelungen und Einmündungen – hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Diese Regel gilt auf allen Kreuzungen ohne andere Regelung.
Sie gilt auf gleichwertigen Nebenstrassen und ebenso in Tempo-30-Zonen. Auf Hauptstrassen gilt der Vortritt dagegen aufgrund der Hauptstrassen-Signalisation: Fahrzeuge auf der gekennzeichneten Hauptstrasse haben Vortritt – auch wenn sie von links kommen.
Der Rechtsvortritt steht in der Rangordnung der Vortrittsregeln zuunterst: Polizei, Lichtsignale, Signale und Markierungen gehen ihm allesamt vor.
Auf Nebenstrassen ohne Signalisation gilt der Rechtsvortritt
Ausnahmen vom Rechtsvortritt
Der Rechtsvortritt ist aufgehoben bei:
Signalisierten Hauptstrassen (das Signal «Hauptstrasse» hebt den Rechtsvortritt auf)
Signalen «Stop» oder «Kein Vortritt»
Verkehrsregelung durch Lichtsignale oder Polizei
Einfahrten und Zufahrten
Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren – unabhängig vom Rechtsvortritt.
Ist die Stelle unübersichtlich, muss der Fahrzeugführer anhalten; wenn nötig, muss er eine Hilfsperson beiziehen.
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