Wer ein Fahrzeug führt, trägt Verantwortung – für sich und andere. Alkohol, Müdigkeit und Medikamente können die Fahrtüchtigkeit massgeblich beeinträchtigen.
Fahrunfähigkeit
Wer ein Fahrzeug führt, muss fahrtüchtig sein. Fahrunfähigkeit liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Verfassung so beeinträchtigt ist, dass eine sichere Fahrzeugführung nicht mehr möglich ist – unabhängig davon, ob Alkohol, Drogen, Medikamente oder Müdigkeit die Ursache sind.
Alkohol am Steuer
Die Grenze für erwiesen beeinträchtigtes Fahren liegt in der Schweiz bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille. Ab diesem Wert gilt man als fahrunfähig und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ab 0,2 Promille kann bereits eine Beeinträchtigung nachgewiesen werden, die zu einem Führerausweisentzug führt – auch wenn kein Unfall passiert ist. Für Neulenkende (Führerausweis auf Probe) gilt die Nulltoleranz.
Die Abbaurate von Alkohol beträgt im Durchschnitt 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Für den Abbau von 1,0 Promille werden rund 8 Stunden benötigt. Kaffee, Sport oder frische Luft beschleunigen den Abbau nicht.
Medikamente können die Fahrtüchtigkeit ähnlich stark beeinträchtigen wie Alkohol. Wer Medikamente einnimmt, die die Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmung beeinflussen, darf kein Fahrzeug führen – auch wenn die Einnahme ärztlich verordnet wurde.
Übermüdung
Übermüdung ist eine der häufigsten Unfallursachen auf Schweizer Autobahnen. Wer sich schläfrig fühlt oder Sekundenschlaf bemerkt, muss sofort anhalten und ausruhen. Anzeichen sind: schwere Augen, Gähnen, fehlende Konzentration, Abkommen von der Fahrspur. Auch kurze Pausen von 15–20 Minuten Schlaf können die Fahrtüchtigkeit deutlich verbessern.
Glückwunsch – alle 20 Themen abgeschlossen!
Du hast alle Theoriethemen durchgearbeitet. Kehre zum Inhaltsverzeichnis zurück, um einzelne Themen zu wiederholen oder dich gezielt auf die Prüfung vorzubereiten.
Die Grundregel: Art. 26 SVG
Über allen einzelnen Vorschriften steht die Grundregel des Strassenverkehrsgesetzes: Verhalte dich so, dass du andere weder behinderst noch gefährdest.
Vertrauensgrundsatz: Du darfst darauf vertrauen, dass sich die anderen an die Regeln halten – ausser konkrete Anzeichen sprechen dagegen.
Erhöhte Vorsicht gilt gegenüber Kindern, älteren und beeinträchtigten Menschen sowie erkennbar unsicheren Verkehrsteilnehmenden – bei ihnen gilt der Vertrauensgrundsatz gerade nicht.
Die Grundregel greift überall dort, wo keine speziellere Regel besteht – sie ist der Massstab, an dem dein Verhalten gemessen wird.